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RennleiterIn

RennleiterIn (allgemein)

Der Rennleiter als oberster Sportwart leitet und verantwortet den Ablauf und die Sicherheit an der gesamten Strecke. Der Rennleiter (RL) delegiert die Aufgaben der Streckensicherung an den Leiter der Streckensicherung (LS). Beide Funktionen sind lizenzpflichtig. Eine Lizenz wird erst nach nachgewiesenen Qualifikationen, Lehrgängen und Prüfungen erteilt. Sie sind die zentralen Rollen im Geschehen einer Rennveranstaltung. Der RL steht vom Genehmigungsverfahren bis zur Durchführung der Motorsportveranstaltung an der Spitze der Organisation. Vor Ort ist er für die reibungslose sportlich-faire Durchführung und Einhaltung der sportlichen Bestimmungen und Reglements verantwortlich. Der LS steht ihm zur Seite, um die Stecke gemäß der DMSB Streckenlizenz aufzubauen. Während der Veranstaltung koordiniert der LS, in Absprache mit dem RL, die Sportwarte der Streckensicherung (Marshals) und die Fahrzeuge der mobilen Streckensicherung.

Beide Funktionen, die des RL und des LS, sind damit extrem verantwortungsvoll. Entsprechend wichtig sind eine fundierte und sorgfältige Ausbildung sowie die regelmäßige Fortbildung. Um eine Rennleiterlizenz zu erwerben, schreiben die Ausbildungsrichtlinien des DMSB vor, dass zuvor eine Ausbildung zum LS mit Prüfung stattgefunden hat, und eine Reihe von Veranstaltungen als RL Anwärter absolviert werden muss.

Die Aufgaben vor und während der Veranstaltung:

Am Tage der Veranstaltung findet eine Fahrerbesprechung (Teilnahme ist Pflicht) statt, in der der RL die Besonderheiten der Veranstaltung und die Verhaltensregeln auf der Strecke bespricht. (Flaggenzeichen, Code 60 , Full Course Yellow FCY bei Kart usw.) Der Start wird von RL je nach Reglement ausgeführt. Wie o.a. findet eine Veranstaltung nach Regeln des Sportgesetzes statt. Dementsprechend ahndet der RL Vergehen mit dafür vorgesehene Strafen, meist Zeitzuschläge. Der RL kann Verwarnungen mittels der Schwarz/Weiss diagonalen Flagge plus Startnummer aussprechen. Bei größeren Unsportlichkeiten hat der RL die Möglichkeit durch die Signalgebung mittels der schwarzen Flagge plus Startnummer einen Teilnehmer aus dem Wettbewerb zu nehmen. In Zusammenarbeit mit dem Zeitnahmekommissar wird das Ergebnis erstellt, dass nach der Einspruchsfrist gültig ist.